Steuerung der Verdichtung in der Stadt Leer ( Paul Foest )

Bei vielen Bürgern der Stadt regt sich Unmut darüber, daß ihre Wohngebiete zunehmend durch unpassende Bauvorhaben verunstaltet werden. In Baugebieten, die durch Einfamilienhäuser mit Gärten geprägt sind, sehen Investoren zunehmend ein Geschäftsmodell darin, alte Gebäude aufzukaufen und nach deren Abriß, die Grundstücke neu zu bebauen. Dabei entstehen überdimensionierte Bauten oder es werden bis zu fünf Häuser auf einem Grundstück erstellt. Diese ungesteuerte Bauentwicklung wird durch den § 34 Baugesetzbuch (Bauen im Innenbereich) ermöglicht, der für seinen Geltungsbereich eine sehr großzügige Auslegung der Bauvorschriften zuläßt.

Hier ist die Initiative der Verwaltung sehr zu loben, die darauf abzielt für alle städtischen Bereiche, in denen das Bauen nach § 34 Bau GB geregelt ist, Bebauungspläne aufzustellen, die der Sicherung des Gebietscharakters der Stadtteile Leers dienen und Hinweise für eine zukünftige Bebauung geben, indem sie die Art und das Maß der Bebauung, Ausnutzungsgrad der Grundstücke sowie Baugrenzen und Abstände regeln.

Die CDU-Fraktion unterstützt ein solches Gesamtkonzept der Stadtentwicklung.

Bauanträge für diese Gebiete könnten dann zurückgestellt werden, um sicher zu gehen, daß die Bauvorhaben nach dem neu aufzustellenden Bebauungsplan zulässig sind. Hierdurch wird eine ungesteuerte Bebauung mit Belästigungen für die Nachbarschaft, wie tiefe Grundstücksauffahrten, Parkflächen in rückwärtigen Bereichen, Schattenwurf hoher Gebäude und unpassende Bauverdichtung vermieden. Ebenso wird verhindert, daß durch Häuser, die in Größe und Gestaltung dem Umfeld nicht entsprechen, ursprünglich homogene Siedlungen sich zu unstrukturierten häßlichen Bereichen entwickeln.

Ein schnelles Handeln der Verwaltung mit dem Vorschlag, auch für die Röntgenstraße zur Verhinderung weiterer ungesteuerter Bebauung einen Bebauungsplan aufzustellen, wurde leider mit den Stimmen der SPD und den Grünen abgelehnt, so daß deren Bewohner auch in Zukunft mit Unannehmlichkeiten wegen weiterer störender Bauten und zugeparkter Straßen werden rechnen müssen.

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