Repowering des Windparks Hohegaste

Rede von Paul Foest

 

 

 

Die 78. Flächennutzungsplanänderung und der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 11 haben zum Ziel, ein Repowering der Windenergieanlagen des Windparks Hohegaste zu ermöglichen:

Die vorhandenen 13 Anlagen mit 75 m Höhe sollen durch 6 mit 150 m Höhe ersetzt werden.

 

 

 

Bei den Anwohnern überwiegt die Sorge, daß diese Planung negative Auswirkungen auf ihr Wohnumfeld haben wird, da der Abstand zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung sich mit gut 750 m nicht signifikant ändert, obwohl sich die Höhe der Anlagen verdoppelt. Die Energiewende geht also auf ihre Kosten: Infraschall, mehr Lärmbelästigung, Schattenwurf, nächtliches Blinken und dadurch bedingte Immobilienwertverluste werden befürchtet.

 

 

 

Formalrechtlich ist wenig zu beanstanden, da alle Beeinträchtigungen durch die TA-Lärm, das Bundesimmissionsschutzgesetz und Schattenwurfabschaltmodule gesetzlich korrekt behandelt wurden und deshalb auch Immobilienwertverluste als nicht gegeben definiert werden, auch wenn man an die äußersten Grenzen des Zulässigen heranging.

 

 

 

Dennoch gibt es etliche Punkte, die die CDU/FDP-Gruppe im Interesse der Bürger

 

diese Vorlage ablehnen lassen:

 

 

 

- Da ist das Problem des Infraschalls, der von großen Windenergieanlagen ausgeht und Gesundheit von Mensch und Tier schädigen kann. Wegen dieser möglichen Gesundheitsgefährdung, die von tieffrequentem unhörbarem Schall ausgehen könnte und dessen Gefährdungspotential auch neueste wissenschaftliche Untersuchungen nicht ausschließen, wurde von Dänemark, dem Windenergieland Nr.1 auf der Welt, seinen Kommunen schon ein Moratorium für neue Windenergie-anlagen freigestellt. Wir wollen auch kein Gesundheitsrisiko zu Lasten der Anwohner eingehen.

 

 

 

- Der Landkreis hält die Fläche nur bedingt für Repowering geeignet, weil die Kriterien zum Schutz des Menschen und der Natur nicht vollumfänglich erfüllt sind, und überläßt die Entscheidung darüber dem Stadtrat. Der Kreis hält die Potentialflächen für zu kleinflächig und könnte allenfalls eine Ausweisung wegen der Vorprägung und Vorbelastung des Gebietes nachvollziehen. Das ist ein zynisches Argument. Bedeutet es doch nichts anderes für die Anwohner als: Weil es in eurem Umfeld ohnehin schon erhebliche Belastungen durch bestehende Windenergie-anlagen, Autobahn, Kavernen, Industriegebiet, Flugplatz und Funkturm gibt, machen weitere Belästigungen durch doppelt so große Windräder auch nicht mehr viel aus.

 

 

 

- Auf keinen Fall dürfen die Menschen in der Stadt Leer weniger geschützt werden als im übrigen Landkreis.

Um das sicherzustellen, kann hier erst ein Beschluß gefaßt werden, wenn der Landkreis im neu zu verabschiedenden Regionalem Raumordnungsprogramm eine Abstandsregelung für Windenergieanlagen beschlossen hat. Der jetzt im Raum stehende Mindestabstand von 850 m würde schon dazu führen, daß die Windenergieanlage 6 mit 800 m bzw. 760 m Entfernung vom Bentgrasweg und 800 m von Nüttermoor, den Wohnsiedlungen zu nahe käme, ebenso wie die Windenergieanlage 3 mit 755 m Entfernung zur Nüttermoorer Straße und die Windenergieanlage 4 mit 800 m bis Nüttermoor.            

 

 

 

- Optisch bedrängende Wirkung (Optische Umweltverschmutzung): Die neuen Anlagen sind wegen der doppelten Höhe in ihrer Bewegung weit weniger zu übersehen als die alten und lassen sich viel schwieriger durch Wohngebäude oder Anpflanzungen von Bäumen, Büschen und Hecken abdecken. Die Rotoren bestreichen mit ihren gut 100 m Durchmesser in etwa die Fläche eines Fußballplatzes. Wer einmal einige Zeit in der Nähe einer sich drehenden Windenergieanlage der geplanten Größe zugebracht hat, kann erahnen, was die Anwohner erwartet.

 

 

 

- Und ein weiterer wichtiger Grund zur Ablehnung des Repowerings: Als seinerzeit der jetzige Windpark in seiner Größe als Kompromiß zwischen den Fraktionen beschlossen wurde, war man sich einig, daß es zu keinen weiteren Eingriffen kommen dürfte. Einige Mitglieder unserer Gruppe haben damals den Beschluß mitgefaßt und fühlen sich an diese Zusage gebunden. Wenn jetzt anders entschieden wird, darf man nicht beklagen, daß die Glaubwürdigkeit der Politiker immer geringer eingeschätzt wird und die Wahlabstinenz der Bürger steigt.

 

 

 

Verblüffend ist für die CDU/FDP-Gruppe festzustellen, daß die anderen großen Fraktionen nur Argumente für die Investoren und deren schneller Umsetzung des Projektes, um noch die höheren Einspeisevergütungen kassieren zu können, gefunden haben. Verständnis für die Situation der Anwohner wurde aber nicht aufgebracht. Es darf nicht geschehen, daß der Rat mehrheitlich nicht mehr die Bürgerinteressen vertritt, wie es sich hier, aber auch bei der baulichen Nachverdichtung und der Erweiterung des Klinikums abzeichnet. Wenn man den Bürger seines angenehmen Wohnumfeldes beraubt, ist ein neuer Stadtteiltreff nur weiße Salbe.

 

 

 

Die CDU/FDP-Gruppe möchte den Bürgern, vornehmlich denen aus Nüttermoor, Hohegaste und dem nordwestlichen Heisfelde, neben bestehenden Windenergieanlagen, Autobahn, Kavernen, Industriegebiet, Flugplatz und Funkturm keine weiteren evtl. sogar mit Gesundheitsrisiken verbundenen Beeinträchtigungen zumuten und lehnt das Repowering ab.

 

 

 

Einige Anmerkungen seien mir noch zu dem Beratungsablauf des Repowering gestattet:

 

Als im Fachausschuß die Problematik diskutiert werden sollte, wurde mit Mehrheit eine Vertagung durchgesetzt, so daß die interessierten Bürger vergeblich gekommen waren. Im nicht öffentlichen Verwaltungsausschuß wurde dieser Beschluß wieder aufgehoben und der Verwaltungsvorlage für das Repowering zugestimmt. Mit diesem Trick hatte man eine öffentliche Diskussion umgangen.                                                 

 

Als die SPD im letzten Verwaltungsausschuß den Wegfall einer Windenergieanlage wünschte, was ein neues Planfeststellungsverfahren erfordert hätte, wurde der Punkt Repowering von der Tagesordnung der Ratssitzung am nächsten Tag genommen, um der SPD Zeit für neue Beratungen zu geben. Am Termin der neu angesetzten heutigen Ratssitzung sind nun wegen vorher festgelegter nicht verschiebbarer Termine einige Ratsmitglieder verhindert. Das ist für uns eine massive Beeinflussung der

 

Abstimmung. Wir beantragen deshalb eine Beschlußfassung erst auf der nächsten regulären Ratssitzung.

 

 

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Kommentare: 6
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